Stallordnung

In allen Gebäuden herrscht striktes RAUCHVERBOT!

 

Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Hofinhaber haftet nicht für Unfälle, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse, vor allem gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden, oder sonst wie an privatem Eigentum des Kunden oder Besuchers entstehen, soweit der Hofbesitzer nicht gegen Schäden versichert ist oder dieses nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Hofbesitzers, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstigen Hilfspersonen beruht.
Es empfiehlt sich, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Hausratsversicherung selbst zu versichern.

 

Der Nachweis einer Pferdehaftpflichtversicherung ist für jedes eingestellte Pferd zwingend.

Schäden an Stalleinrichtungsgegenständen, Zäunen etc. sind ausdrücklich mitzuversichern.

 

Impfungen müssen von jedem Besitzer sorgfältig überwacht werden. Zwingend notwendig sind Tetanus und Influenza. Bei wieder auftreten von Tollwutgefahr auch die Tollwutimpfung.

 

Es können nur Pferde die als - Nicht Schlachtpferd- im Pferdepass gekennzeichnet sind in den Bestand aufgenommen werden.

 

Im Offenstall ist der Eisen-Beschlag aus Sicherheitsgründen nur an den Vorderhufen gestattet. Ausnahmen nur nach Absprache mit dem Betrieb und der restlichen Pferdebesitzern.

 Jeder Pferdebesitzer der sein Pferd in einem Offenstall unterbringt sollte sich im Klaren darüber sein, das die Offenstall-/Gruppenhaltung ein größeres Verletzungsrisiko durch Stallgenossen mit sich bringt.

 

Hunde dürfen auf der Reitanlage frei laufen, aber müssen unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen gegenüber allen Menschen und Tieren friedlich sein. Jeder Hundehalter der seinen Hund mitbringt muss eine entsprechende Versicherung haben.

Hundehaufen müssen beseitigt werden.

 

Der Hofinhaber hat das Recht Reiter/-innen, die trotz mehrfacher Verwarnungen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, von der Benutzung der Anlage auszuschließen.

 

Kinder unterliegen während der gesamten Zeit ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen darauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen.

 

Das Betreten fremder Boxen/Offenställe, sowie das Füttern oder der Umgang mit fremden Pferden ist streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden, hierüber ist der Betrieb vorher in Kenntnis zu setzen.

 

Das Füttern im Offenstall sowie in der Gruppe auf der Koppel ist verboten! Bitte Zusatzfutter und Leckerli außerhalb der Herde füttern.

 

Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden.

 

Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.

 

Alle Pferdebesitzer sowie deren Reitbeteiligungen haben sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlt, was im speziellen heißt, dass keine Wörter, welche die guten Sitten verletzen fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen den es betrifft persönlich zu klären.

 

Die Stallordnung ist auch für Familienangehörige, Reitbeteiligungen und Besucher bindend.

 

Reiten im Gelände:

Bitte beim Ausreiten auf den Wegen und Straßen bleiben. Niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. 

 

Nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen könnten.

 

Melde unaufgefordert Schäden, Flurschäden etc. die immer einmal entstehen können, und regle entsprechenden Schadensersatz.

 

Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.

In allen Gebäuden herrscht striktes RAUCHVERBOT!

 

Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Hofinhaber haftet nicht für Unfälle, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse, vor allem gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden, oder sonst wie an privatem Eigentum des Kunden oder Besuchers entstehen, soweit der Hofbesitzer nicht gegen Schäden versichert ist oder dieses nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Hofbesitzers, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstigen Hilfspersonen beruht.
Es empfiehlt sich, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Hausratsversicherung selbst zu versichern.

 

Der Nachweis einer Pferdehaftpflichtversicherung ist für jedes eingestellte Pferd zwingend.

Schäden an Stalleinrichtungsgegenständen, Zäunen etc. sind ausdrücklich mitzuversichern.

 

Impfungen müssen von jedem Besitzer sorgfältig überwacht werden. Zwingend notwendig sind Tetanus und Influenza. Bei wieder auftreten von Tollwutgefahr auch die Tollwutimpfung.

 

Es können nur Pferde die als - Nicht Schlachtpferd- im Pferdepass gekennzeichnet sind in den Bestand aufgenommen werden.

 

Im Offenstall ist der Eisen-Beschlag aus Sicherheitsgründen nur an den Vorderhufen gestattet. Ausnahmen nur nach Absprache mit dem Betrieb und der restlichen Pferdebesitzern.

 Jeder Pferdebesitzer der sein Pferd in einem Offenstall unterbringt sollte sich im Klaren darüber sein, das die Offenstall-/Gruppenhaltung ein größeres Verletzungsrisiko durch Stallgenossen mit sich bringt.

 

Hunde dürfen auf der Reitanlage frei laufen, aber müssen unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen gegenüber allen Menschen und Tieren friedlich sein. Jeder Hundehalter der seinen Hund mitbringt muss eine entsprechende Versicherung haben.

Hundehaufen müssen beseitigt werden.

 

Der Hofinhaber hat das Recht Reiter/-innen, die trotz mehrfacher Verwarnungen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, von der Benutzung der Anlage auszuschließen.

 

Kinder unterliegen während der gesamten Zeit ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen darauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen.

 

Das Betreten fremder Boxen/Offenställe, sowie das Füttern oder der Umgang mit fremden Pferden ist streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden, hierüber ist der Betrieb vorher in Kenntnis zu setzen.

 

Das Füttern im Offenstall sowie in der Gruppe auf der Koppel ist verboten! Bitte Zusatzfutter und Leckerli außerhalb der Herde füttern.

 

Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden.

 

Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.

 

Alle Pferdebesitzer sowie deren Reitbeteiligungen haben sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlt, was im speziellen heißt, dass keine Wörter, welche die guten Sitten verletzen fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen den es betrifft persönlich zu klären.

 

Die Stallordnung ist auch für Familienangehörige, Reitbeteiligungen und Besucher bindend.

 

Reiten im Gelände:

Bitte beim Ausreiten auf den Wegen und Straßen bleiben. Niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. 

 

Nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen könnten.

 

Melde unaufgefordert Schäden, Flurschäden etc. die immer einmal entstehen können, und regle entsprechenden Schadensersatz.

 

Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.

Stand, November 2014